Gesetz über die Sozialversicherung der selbständigen Künstler und Publizisten
Vom 27.7.1981
Zuletzt geändert am 19.6.2023
Für die Verjährung der Ansprüche auf Künstlersozialabgabe gilt § 25 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch entsprechend.