KStG

Körperschaftsteuergesetz

Vom 31.8.1976

Neugefasst am 15.10.2002

Zuletzt geändert am 22.12.2023

§ 6a

Einkommensermittlung bei voll steuerpflichtigen Unterstützungskassen

Bei Unterstützungskassen, die voll steuerpflichtig sind, ist § 6 Absatz 5 Satz 2 und Absatz 5a entsprechend anzuwenden.