KSchG

Kündigungsschutzgesetz

Vom 10.8.1951

Neugefasst am 25.8.1969

Zuletzt geändert am 14.6.2021

§ 25

Kündigung in Arbeitskämpfen

Die Vorschriften dieses Gesetzes finden keine Anwendung auf Kündigungen und Entlassungen, die lediglich als Maßnahmen in wirtschaftlichen Kämpfen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern vorgenommen werden.