JVEG

Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz

Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten

Vom 5.5.2004

Zuletzt geändert am 25.6.2021

§ 16

Entschädigung für Zeitversäumnis

Die Entschädigung für Zeitversäumnis beträgt 7 Euro je Stunde.