InvZulG

Investitionszulagengesetz 2010

Vom 7.12.2008

Zuletzt geändert am 22.12.2009

§ 17

Bekanntmachungserlaubnis

Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, den Wortlaut dieses Gesetzes in der jeweils geltenden Fassung mit neuem Datum bekannt zu machen.