IntFamRVG

Internationales Familienrechtsverfahrensgesetz

Gesetz zur Aus- und Durchführung bestimmter Rechtsinstrumente auf dem Gebiet des internationalen Familienrechts

Vom 26.1.2005

Neugefasst am 15.1.2024

§ 2

Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieses Gesetzes sind „Titel“ Entscheidungen, Vereinbarungen und öffentliche Urkunden, auf welche die durchzuführende EU-Verordnung oder das jeweils auszuführende Übereinkommen Anwendung findet.