HOAI

Honorarordnung für Architekten und Ingenieure

Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen

Vom 10.7.2013

Zuletzt geändert am 22.3.2023

Anlage 6

(zu § 25 Absatz 2) Grundleistungen im Leistungsbild Landschaftsrahmenplan


Das Leistungsbild Landschaftsrahmenplan setzt sich aus folgenden Grundleistungen je Leistungsphase zusammen:

    1.
  • Leistungsphase 1: Klären der Aufgabenstellung und Ermitteln des Leistungsumfangs
      a)
    • Zusammenstellen und Prüfen der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten planungsrelevanten Unterlagen
    • b)
    • Ortsbesichtigungen
    • c)
    • Abgrenzen des Planungsgebiets
    • d)
    • Konkretisieren weiteren Bedarfs an Daten und Unterlagen
    • e)
    • Beraten zum Leistungsumfang für ergänzende Untersuchungen und Fachleistungen
    • f)
    • Aufstellen eines verbindlichen Arbeitsplans unter Berücksichtigung der sonstigen Fachbeiträge
  • 2.
  • Leistungsphase 2: Ermitteln der Planungsgrundlagen
      a)
    • Ermitteln und Beschreiben der planungsrelevanten Sachverhalte auf Grundlage vorhandener Unterlagen und Daten
    • b)
    • Landschaftsbewertung nach den Zielen und Grundsätzen des Naturschutzes und der Landschaftspflege
    • c)
    • Bewerten von Flächen und Funktionen des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes hinsichtlich ihrer Eignung, Leistungsfähigkeit, Empfindlichkeit und Vorbelastung
    • d)
    • Bewerten geplanter Eingriffe in Natur und Landschaft
    • e)
    • Feststellen von Nutzungs- und Zielkonflikten
    • f)
    • Zusammenfassendes Darstellen der Erfassung und Bewertung
  • 3.
  • Leistungsphase 3: Vorläufige Fassung
      a)
    • Lösen der Planungsaufgabe und
    • b)
    • Erläutern der Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen in Text und Karte
    • Zu Buchstabe a) und b) gehören:
        aa)
      • Erstellen des Zielkonzepts
      • bb)
      • Umsetzen des Zielkonzepts durch Schutz, Pflege und Entwicklung bestimmter Teile von Natur und Landschaft und durch Artenhilfsmaßnahmen für ausgewählte Tier- und Pflanzenarten
      • cc)
      • Vorschläge zur Übernahme in andere Planungen, insbesondere in Regionalplanung, Raumordnung und Bauleitplanung
      • dd)
      • Mitwirken bei der Abstimmung der vorläufigen Fassung mit der für den Naturschutz zuständigen Behörde
      • ee)
      • Abstimmen der Vorläufigen Fassung mit dem Auftraggeber
  • 4.
  • Leistungsphase 4: Abgestimmte Fassung
  • Darstellen des Landschaftsrahmenplans in der mit dem Auftraggeber abgestimmten Fassung in Text und Karte.