HOAI

Honorarordnung für Architekten und Ingenieure

Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen

Vom 10.7.2013

Zuletzt geändert am 22.3.2023

Anlage 3

(zu § 19 Absatz 2) Grundleistungen im Leistungsbild Bebauungsplan


Das Leistungsbild Bebauungsplan setzt sich aus folgenden Grundleistungen je Leistungsphase zusammen:

    1.
  • Leistungsphase 1: Vorentwurf für die frühzeitigen Beteiligungen
      a)
    • Zusammenstellen und Werten des vorhandenen Grundlagenmaterials
    • b)
    • Erfassen der abwägungsrelevanten Sachverhalte
    • c)
    • Ortsbesichtigungen
    • d)
    • Festlegen ergänzender Fachleistungen und Formulieren von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer fachlich Beteiligter, soweit notwendig
    • e)
    • Analysieren und Darstellen des Zustandes des Plangebiets, soweit für die Planung von Bedeutung und abwägungsrelevant, unter Verwendung hierzu vorliegender Fachbeiträge
    • f)
    • Mitwirken beim Festlegen von Zielen und Zwecken der Planung
    • g)
    • Erarbeiten des Vorentwurfes in der vorgeschriebenen Fassung mit Begründung für die frühzeitigen Beteiligungen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuchs
    • h)
    • Darlegen der wesentlichen Auswirkungen der Planung
    • i)
    • Berücksichtigen von Fachplanungen
    • j)
    • Mitwirken an der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung einschließlich Erörterung der Planung
    • k)
    • Mitwirken an der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind
    • l)
    • Mitwirken an der frühzeitigen Abstimmung mit den Nachbargemeinden
    • m)
    • Abstimmen des Vorentwurfes für die frühzeitigen Beteiligungen in der vorgeschriebenen Fassung mit der Gemeinde
  • 2.
  • Leistungsphase 2: Entwurf zur öffentlichen Auslegung
      a)
    • Erarbeiten des Entwurfes in der vorgeschriebenen Fassung mit Begründung für die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach den Bestimmungen des Baugesetzbuchs
    • b)
    • Mitwirken an der Öffentlichkeitsbeteiligung
    • c)
    • Mitwirken an der Beteiligung der Behörden und Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind
    • d)
    • Mitwirken an der Abstimmung mit den Nachbargemeinden
    • e)
    • Mitwirken bei der Abwägung der Gemeinde zu Stellungnahmen aus frühzeitigen Beteiligungen
    • f)
    • Abstimmen des Entwurfs mit der Gemeinde
  • 3.
  • Leistungsphase 3: Plan zur Beschlussfassung
      a)
    • Erarbeiten des Planes in der vorgeschriebenen Fassung mit Begründung für den Beschluss durch die Gemeinde
    • b)
    • Mitwirken bei der Abwägung der Gemeinde zu Stellungnahmen
    • c)
    • Erstellen des Planes in der durch Beschluss der Gemeinde aufgestellten Fassung.