HOAI

Honorarordnung für Architekten und Ingenieure

Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen

Vom 10.7.2013

Zuletzt geändert am 22.3.2023

Anlage 15

(zu § 55 Absatz 3, § 56 Absatz 3) Grundleistungen im Leistungsbild Technische Ausrüstung, Besondere Leistungen, Objektliste


15.1 Grundleistungen und Besondere Leistungen im Leistungsbild Technische Ausrüstung

GrundleistungenBesondere Leistungen
LPH 1 Grundlagenermittlung
    a)
  • Klären der Aufgabenstellung auf Grund der Vorgaben oder der Bedarfsplanung des Auftraggebers im Benehmen mit dem Objektplaner
  • b)
  • Ermitteln der Planungsrandbedingungen und Beraten zum Leistungsbedarf und gegebenenfalls zur technischen Erschließung
  • c)
  • Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse
  • Mitwirken bei der Bedarfsplanung für komplexe Nutzungen zur Analyse der Bedürfnisse, Ziele und einschränkenden Gegebenheiten (Kosten-, Termine und andere Rahmenbedingungen) des Bauherrn und wichtiger Beteiligter
  • Bestandsaufnahme, zeichnerische Darstellung und Nachrechnen vorhandener Anlagen und Anlagenteile
  • Datenerfassung, Analysen und Optimierungsprozesse im Bestand
  • Durchführen von Verbrauchsmessungen
  • Endoskopische Untersuchungen
  • Mitwirken bei der Ausarbeitung von Auslobungen und bei Vorprüfungen für Planungswettbewerbe
LPH 2 Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung)
    a)
  • Analysieren der Grundlagen
    Mitwirken beim Abstimmen der Leistungen mit den Planungsbeteiligten
  • b)
  • Erarbeiten eines Planungskonzepts, dazu gehören zum Beispiel: Vordimensionieren der Systeme und maßbestimmenden Anlagenteile, Untersuchen von alternativen Lösungsmöglichkeiten bei gleichen Nutzungsanforderungen einschließlich Wirtschaftlichkeitsvorbetrachtung, zeichnerische Darstellung zur Integration in die Objektplanung unter Berücksichtigung exemplarischer Details, Angaben zum Raumbedarf
  • c)
  • Aufstellen eines Funktionsschemas bzw. Prinzipschaltbildes für jede Anlage
  • d)
  • Klären und Erläutern der wesentlichen fachübergreifenden Prozesse, Randbedingungen und Schnittstellen, Mitwirken bei der Integration der technischen Anlagen
  • e)
  • Vorverhandlungen mit Behörden über die Genehmigungsfähigkeit und mit den zu beteiligenden Stellen zur Infrastruktur
  • f)
  • Kostenschätzung nach DIN 276 (2. Ebene) und Terminplanung
  • g)
  • Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse
  • Erstellen des technischen Teils eines Raumbuches
  • Durchführen von Versuchen und Modellversuchen
LPH 3 Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung)
    a)
  • Durcharbeiten des Planungskonzepts (stufenweise Erarbeitung einer Lösung) unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen sowie unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachplanungen, bis zum vollständigen Entwurf
  • b)
  • Festlegen aller Systeme und Anlagenteile
    c)
  • Berechnen und Bemessen der technischen Anlagen und Anlagenteile, Abschätzen von jährlichen Bedarfswerten (z. B. Nutz-, End- und Primärenergiebedarf) und Betriebskosten; Abstimmen des Platzbedarfs für technische Anlagen und Anlagenteile; Zeichnerische Darstellung des Entwurfs in einem mit dem Objektplaner abgestimmten Ausgabemaßstab mit Angabe maßbestimmender Dimensionen
    Fortschreiben und Detaillieren der Funktions- und Strangschemata der Anlagen
    Auflisten aller Anlagen mit technischen Daten und Angaben zum Beispiel für Energiebilanzierungen
    Anlagenbeschreibungen mit Angabe der Nutzungsbedingungen
  • d)
  • Übergeben der Berechnungsergebnisse an andere Planungsbeteiligte zum Aufstellen vorgeschriebener Nachweise; Angabe und Abstimmung der für die Tragwerksplanung notwendigen Angaben über Durchführungen und Lastangaben (ohne Anfertigen von Schlitz- und Durchführungsplänen)
  • e)
  • Verhandlungen mit Behörden und mit anderen zu beteiligenden Stellen über die Genehmigungsfähigkeit
  • f)
  • Kostenberechnung nach DIN 276 (3. Ebene) und Terminplanung
  • g)
  • Kostenkontrolle durch Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschätzung
  • h)
  • Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse
  • Erarbeiten von besonderen Daten für die Planung Dritter, zum Beispiel für Stoffbilanzen, etc.
  • Detaillierte Betriebskostenberechnung für die ausgewählte Anlage
  • Detaillierter Wirtschaftlichkeitsnachweis
  • Berechnung von Lebenszykluskosten
  • Detaillierte Schadstoffemissionsberechnung für die ausgewählte Anlage
  • Detaillierter Nachweis von Schadstoffemissionen
  • Aufstellen einer gewerkeübergreifenden Brandschutzmatrix
  • Fortschreiben des technischen Teils des Raumbuches
  • Auslegung der technischen Systeme bei Ingenieurbauwerken nach Maschinenrichtlinie
  • Anfertigen von Ausschreibungszeichnungen bei Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm
  • Mitwirken bei einer vertieften Kostenberechnung
  • Simulationen zur Prognose des Verhaltens von Gebäuden, Bauteilen, Räumen und Freiräumen
LPH 4 Genehmigungsplanung
    a)
  • Erarbeiten und Zusammenstellen der Vorlagen und Nachweise für öffentlich-rechtliche Genehmigungen oder Zustimmungen einschließlich der Anträge auf Ausnahmen oder Befreiungen sowie Mitwirken bei Verhandlungen mit Behörden
  • b)
  • Vervollständigen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen
LPH 5 Ausführungsplanung
    a)
  • Erarbeiten der Ausführungsplanung auf Grundlage der Ergebnisse der Leistungsphasen 3 und 4 (stufenweise Erarbeitung und Darstellung der Lösung) unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachplanungen bis zur ausführungsreifen Lösung
  • b)
  • Fortschreiben der Berechnungen und Bemessungen zur Auslegung der technischen Anlagen und Anlagenteile
    Zeichnerische Darstellung der Anlagen in einem mit dem Objektplaner abgestimmten Ausgabemaßstab und Detaillierungsgrad einschließlich Dimensionen (keine Montage- oder Werkstattpläne)
    Anpassen und Detaillieren der Funktions- und Strangschemata der Anlagen bzw. der GA-Funktionslisten
    Abstimmen der Ausführungszeichnungen mit dem Objektplaner und den übrigen Fachplanern
  • c)
  • Anfertigen von Schlitz- und Durchbruchsplänen
  • d)
  • Fortschreibung des Terminplans
    e)
  • Fortschreiben der Ausführungsplanung auf den Stand der Ausschreibungsergebnisse und der dann vorliegenden Ausführungsplanung des Objektplaners, Übergeben der fortgeschriebenen Ausführungsplanung an die ausführenden Unternehmen
  • f)
  • Prüfen und Anerkennen der Montage- und Werkstattpläne der ausführenden Unternehmen auf Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung
  • Prüfen und Anerkennen von Schalplänen des Tragwerksplaners auf Übereinstimmung mit der Schlitz- und Durchbruchsplanung
  • Anfertigen von Plänen für Anschlüsse von beigestellten Betriebsmitteln und Maschinen (Maschinenanschlussplanung) mit besonderem Aufwand (zum Beispiel bei Produktionseinrichtungen)
  • Leerrohrplanung mit besonderem Aufwand (zum Beispiel bei Sichtbeton oder Fertigteilen)
  • Mitwirkung bei Detailplanungen mit besonderem Aufwand, zum Beispiel Darstellung von Wandabwicklungen in hochinstallierten Bereichen
  • Anfertigen von allpoligen Stromlaufplänen
LPH 6 Vorbereitung der Vergabe
    a)
  • Ermitteln von Mengen als Grundlage für das Aufstellen von Leistungsverzeichnissen in Abstimmung mit Beiträgen anderer an der Planung fachlich Beteiligter
  • b)
  • Aufstellen der Vergabeunterlagen, insbesondere mit Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen, einschließlich der Wartungsleistungen auf Grundlage bestehender Regelwerke
  • c)
  • Mitwirken beim Abstimmen der Schnittstellen zu den Leistungsbeschreibungen der anderen an der Planung fachlich Beteiligten
  • d)
  • Ermitteln der Kosten auf Grundlage der vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnisse
  • e)
  • Kostenkontrolle durch Vergleich der vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnisse mit der Kostenberechnung
  • f)
  • Zusammenstellen der Vergabeunterlagen
  • Erarbeiten der Wartungsplanung und -organisation
  • Ausschreibung von Wartungsleistungen, soweit von bestehenden Regelwerken abweichend
LPH 7 Mitwirkung bei der Vergabe
    a)
  • Einholen von Angeboten
  • b)
  • Prüfen und Werten der Angebote, Aufstellen der Preisspiegel nach Einzelpositionen, Prüfen und Werten der Angebote für zusätzliche oder geänderte Leistungen der ausführenden Unternehmen und der Angemessenheit der Preise
  • c)
  • Führen von Bietergesprächen
  • d)
  • Vergleichen der Ausschreibungsergebnisse mit den vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnissen und der Kostenberechnung
  • e)
  • Erstellen der Vergabevorschläge, Mitwirken bei der Dokumentation der Vergabeverfahren
  • f)
  • Zusammenstellen der Vertragsunterlagen und bei der Auftragserteilung
  • Prüfen und Werten von Nebenangeboten
  • Mitwirken bei der Prüfung von bauwirtschaftlich begründeten Angeboten (Claimabwehr)
LPH 8 Objektüberwachung (Bauüberwachung) und Dokumentation
    a)
  • Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit der öffentlich-rechtlichen Genehmigung oder Zustimmung, den Verträgen mit den ausführenden Unternehmen, den Ausführungsunterlagen, den Montage- und Werkstattplänen, den einschlägigen Vorschriften und den allgemein anerkannten Regeln der Technik
  • b)
  • Mitwirken bei der Koordination der am Projekt Beteiligten
  • c)
  • Aufstellen, Fortschreiben und Überwachen des Terminplans (Balkendiagramm)
  • d)
  • Dokumentation des Bauablaufs (Bautagebuch)
  • e)
  • Prüfen und Bewerten der Notwendigkeit geänderter oder zusätzlicher Leistungen der Unternehmer und der Angemessenheit der Preise
    f)
  • Gemeinsames Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen
  • g)
  • Rechnungsprüfung in rechnerischer und fachlicher Hinsicht mit Prüfen und Bescheinigen des Leistungsstandes anhand nachvollziehbarer Leistungsnachweise
  • h)
  • Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnungen der ausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen und dem Kostenanschlag
  • i)
  • Kostenfeststellung
  • j)
  • Mitwirken bei Leistungs- u. Funktionsprüfungen
  • k)
  • fachtechnische Abnahme der Leistungen auf Grundlage der vorgelegten Dokumentation, Erstellung eines Abnahmeprotokolls, Feststellen von Mängeln und Erteilen einer Abnahmeempfehlung
  • l)
  • Antrag auf behördliche Abnahmen und Teilnahme daran
  • m)
  • Prüfung der übergebenen Revisionsunterlagen auf Vollzähligkeit, Vollständigkeit und stichprobenartige Prüfung auf Übereinstimmung mit dem Stand der Ausführung
  • n)
  • Auflisten der Verjährungsfristen der Ansprüche auf Mängelbeseitigung
  • o)
  • Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel
  • p)
  • Systematische Zusammenstellung der Dokumentation, der zeichnerischen Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse des Objekts
  • Durchführen von Leistungsmessungen und Funktionsprüfungen
  • Werksabnahmen
  • Fortschreiben der Ausführungspläne (zum Beispiel Grundrisse, Schnitte, Ansichten) bis zum Bestand
  • Erstellen von Rechnungsbelegen anstelle der ausführenden Firmen, zum Beispiel Aufmaß
  • Schlussrechnung (Ersatzvornahme)
  • Erstellen fachübergreifender Betriebsanleitungen (zum Beispiel Betriebshandbuch, Reparaturhandbuch) oder computer-aided Facility Management-Konzepte
  • Planung der Hilfsmittel für Reparaturzwecke
LPH 9 Objektbetreuung
    a)
  • Fachliche Bewertung der innerhalb der Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche festgestellten Mängel, längstens jedoch bis zum Ablauf von fünf Jahren seit Abnahme der Leistung, einschließlich notwendiger Begehungen
  • b)
  • Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen für Mängelansprüche gegenüber den ausführenden Unternehmen
  • c)
  • Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen
  • Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist
  • Energiemonitoring innerhalb der Gewährleistungsphase, Mitwirkung bei den jährlichen Verbrauchsmessungen aller Medien
  • Vergleich mit den Bedarfswerten aus der Planung, Vorschläge für die Betriebsoptimierung und zur Senkung des Medien- und Energieverbrauches

Anlage 15.2 Objektliste

Honorarzone
IIIIII
Anlagengruppe 1 Abwasser-, Wasser- oder Gasanlagen
– Anlagen mit kurzen einfachen Netzenx
– Abwasser-, Wasser-, Gas- oder sanitärtechnische Anlagen mit verzweigten Netzen, Trinkwasserzirkulationsanlagen, Hebeanlagen, Druckerhöhungsanlagenx
– Anlagen zur Reinigung, Entgiftung oder Neutralisation von Abwasser, Anlagen zur biologischen, chemischen oder physikalischen Behandlung von Wasser, Anlagen mit besonderen hygienischen Anforderungen oder neuen Techniken (zum Beispiel Kliniken, Alten- oder Pflegeeinrichtungen)
– Gasdruckreglerstationen, mehrstufige Leichtflüssigkeitsabscheider
x
Anlagengruppe 2 Wärmeversorgungsanlagen
– Einzelheizgeräte, Etagenheizungx
– Gebäudeheizungsanlagen, mono- oder bivalente Systeme (zum Beispiel Solaranlage zur Brauchwassererwärmung, Wärmepumpenanlagen)
– Flächenheizungen
– Hausstationen
– verzweigte Netze
x
– Multivalente Systeme
– Systeme mit Kraft-Wärme-Kopplung, Dampfanlagen, Heißwasseranlagen, Deckenstrahlheizungen (zum Beispiel Sport- oder Industriehallen)
x
Anlagengruppe 3 Lufttechnische Anlagen
– Einzelabluftanlagenx
– Lüftungsanlagen mit einer thermodynamischen Luftbehandlungsfunktion (zum Beispiel Heizen), Druckbelüftungx
– Lüftungsanlagen mit mindestens zwei thermodynamischen Luftbehandlungsfunktionen
(zum Beispiel Heizen oder Kühlen), Teilklimaanlagen, Klimaanlagen
– Anlagen mit besonderen Anforderungen an die Luftqualität (zum Beispiel Operationsräume)
– Kühlanlagen, Kälteerzeugungsanlagen ohne Prozesskälteanlagen
– Hausstationen für Fernkälte, Rückkühlanlagen
x
Anlagengruppe 4 Starkstromanlagen
– Niederspannungsanlagen mit bis zu zwei Verteilungsebenen ab Übergabe EVU einschließlich Beleuchtung oder Sicherheitsbeleuchtung mit Einzelbatterien
– Erdungsanlagen
x
– Kompakt-Transformatorenstationen, Eigenstromerzeugungsanlagen (zum Beispiel zentrale Batterie- oder unterbrechungsfreie Stromversorgungsanlagen, Photovoltaik-Anlagen)
– Niederspannungsanlagen mit bis zu drei Verteilebenen ab Übergabe EVU einschließlich Beleuchtungsanlagen
– zentrale Sicherheitsbeleuchtungsanlagen
– Niederspannungsinstallationen einschließlich Bussystemen
– Blitzschutz- oder Erdungsanlagen, soweit nicht in HZ I oder HZ III erwähnt
– Außenbeleuchtungsanlagen
x
– Hoch- oder Mittelspannungsanlagen, Transformatorenstationen, Eigenstromversorgungsanlagen mit besonderen Anforderungen (zum Beispiel Notstromaggregate, Blockheizkraftwerke, dynamische unterbrechungsfreie Stromversorgung)
– Niederspannungsanlagen mit mindestens vier Verteilebenen oder mehr als 1 000 A Nennstrom
– Beleuchtungsanlagen mit besonderen Planungsanforderungen (zum Beispiel Lichtsimulationen in aufwendigen Verfahren für Museen oder Sonderräume)
x
– Blitzschutzanlagen mit besonderen Anforderungen (zum Beispiel für Kliniken, Hochhäuser, Rechenzentren)x
Anlagengruppe 5 Fernmelde- oder informationstechnische Anlagen
– Einfache Fernmeldeinstallationen mit einzelnen Endgerätenx
– Fernmelde- oder informationstechnische Anlagen, soweit nicht in HZ I oder HZ III erwähntx
– Fernmelde- oder informationstechnische Anlagen mit besonderen Anforderungen
(zum Beispiel Konferenz- oder Dolmetscheranlagen, Beschallungsanlagen von Sonderräumen, Objektüberwachungsanlagen, aktive Netzwerkkomponenten, Fernübertragungsnetze, Fernwirkanlagen, Parkleitsysteme)
x
Anlagengruppe 6 Förderanlagen
– Einzelne Standardaufzüge, Kleingüteraufzüge, Hebebühnenx
– Aufzugsanlagen, soweit nicht in Honorarzone I oder III erwähnt, Fahrtreppen oder Fahrsteige,
Krananlagen, Ladebrücken, Stetigförderanlagen
x
– Aufzugsanlagen mit besonderen Anforderungen, Fassadenaufzüge, Transportanlagen mit
mehr als zwei Sende- oder Empfangsstellen
x
Anlagengruppe 7 Nutzungsspezifische oder verfahrenstechnische Anlagen
7.1. Nutzungsspezifische Anlagen
– Küchentechnische Geräte, zum Beispiel für Teeküchenx
– Küchentechnische Anlagen, zum Beispiel Küchen mittlerer Größe, Aufwärmküchen,
Einrichtungen zur Speise- oder Getränkeaufbereitung, -ausgabe oder -lagerung
(keine Produktionsküche) einschließlich zugehöriger Kälteanlagen
x
– Küchentechnische Anlagen, zum Beispiel Großküchen, Einrichtungen für Produktionsküchen einschließlich der Ausgabe oder Lagerung sowie der zugehörigen Kälteanlagen, Gewerbekälte für Großküchen, große Kühlräume oder Kühlzellenx
– Wäscherei- oder Reinigungsgeräte, zum Beispiel für Gemeinschaftswaschküchenx
– Wäscherei- oder Reinigungsanlagen, zum Beispiel Wäschereieinrichtungen für Waschsalonsx
– Wäscherei- oder Reinigungsanlagen, zum Beispiel chemische oder physikalische Einrichtungen für Großbetriebex
– Medizin- oder labortechnische Anlagen, zum Beispiel für Einzelpraxen der Allgemeinmedizinx
– Medizin- oder labortechnische Anlagen, zum Beispiel für Gruppenpraxen der Allgemeinmedizin oder Einzelpraxen der Fachmedizin, Sanatorien, Pflegeeinrichtungen, Krankenhausabteilungen, Laboreinrichtungen für Schulenx
– Medizin- oder labortechnische Anlagen, zum Beispiel für Kliniken, Institute mit Lehr- oder Forschungsaufgaben, Laboratorien, Fertigungsbetriebex
– Feuerlöschgeräte, zum Beispiel Handfeuerlöscherx
– Feuerlöschanlagen, zum Beispiel manuell betätigte Feuerlöschanlagenx
– Feuerlöschanlagen, zum Beispiel selbsttätig auslösende Anlagenx
– Entsorgungsanlagen, zum Beispiel Abwurfanlagen für Abfall oder Wäsche,x
– Entsorgungsanlagen, zum Beispiel zentrale Entsorgungsanlagen für Wäsche oder Abfall, zentrale Staubsauganlagenx
– Bühnentechnische Anlagen, zum Beispiel technische Anlagen für Klein- oder Mittelbühnenx
– Bühnentechnische Anlagen, zum Beispiel für Großbühnenx
– Medienversorgungsanlagen, zum Beispiel zur Erzeugung, Lagerung, Aufbereitung oder Verteilung medizinischer oder technischer Gase, Flüssigkeiten oder Vakuumx
– Badetechnische Anlagen, zum Beispiel Aufbereitungsanlagen, Wellenerzeugungsanlagen, höhenverstellbare Zwischenbödenx
– Prozesswärmeanlagen, Prozesskälteanlagen, Prozessluftanlagen, zum Beispiel Vakuumanlagen, Prüfstände, Windkanäle, industrielle Ansauganlagenx
– Technische Anlagen für Tankstellen, Fahrzeugwaschanlagenx
– Lagertechnische Anlagen, zum Beispiel Regalbediengeräte (mit zugehörigen Regalanlagen), automatische Warentransportanlagenx
– Taumittelsprühanlagen oder Enteisungsanlagenx
– Stationäre Enteisungsanlagen für Großanlagen, zum Beispiel Flughäfenx
7.2. Verfahrenstechnische Anlagen
– Einfache Technische Anlagen der Wasseraufbereitung (zum Beispiel Belüftung, Enteisenung, Entmanganung, chemische Entsäuerung, physikalische Entsäuerung)x
– Technische Anlagen der Wasseraufbereitung (zum Beispiel Membranfiltration, Flockungsfiltration, Ozonierung, Entarsenierung, Entaluminierung, Denitrifikation)x
– Einfache Technische Anlagen der Abwasserreinigung (zum Beispiel gemeinsame aerobe Stabilisierung)x
– Technische Anlagen der Abwasserreinigung (zum Beispiel für mehrstufige Abwasserbehandlungsanlagen)x
– Einfache Schlammbehandlungsanlagen (zum Beispiel Schlammabsetzanlagen mit mechanischen Einrichtungen)x
– Anlagen für mehrstufige oder kombinierte Verfahren der Schlammbehandlungx
– Einfache Technische Anlagen der Abwasserableitungx
– Technische Anlagen der Abwasserableitungx
– Einfache Technische Anlagen der Wassergewinnung, -förderung, -speicherungx
– Technische Anlagen der Wassergewinnung, -förderung, -speicherungx
– Einfache Regenwasserbehandlungsanlagenx
– Einfache Anlagen für Grundwasserdekontaminierungsanlagenx
– Komplexe Technische Anlagen für Grundwasserdekontaminierungsanlagenx
– Einfache Technische Anlagen für die Ver- und Entsorgung mit Gasen (zum Beispiel Odorieranlage)x
– Einfache Technische Anlagen für die Ver- und Entsorgung mit Feststoffenx
– Technische Anlagen für die Ver- und Entsorgung mit Feststoffenx
– Einfache Technische Anlagen der Abfallentsorgung (zum Beispiel für Kompostwerke, Anlagen zur Konditionierung von Sonderabfällen, Hausmülldeponien oder Monodeponien für Sonderabfälle, Anlagen für Untertagedeponien, Anlagen zur Behandlung kontaminierter Böden)x
– Technische Anlagen der Abfallentsorgung (zum Beispiel für Verbrennungsanlagen, Pyrolyseanlagen, mehrfunktionale Aufbereitungsanlagen für Wertstoffe)x
Anlagengruppe 8 Gebäudeautomation
– Herstellerneutrale Gebäudeautomationssysteme oder Automationssysteme mit anlagengruppenübergreifender Systemintegrationx