HOAI

Honorarordnung für Architekten und Ingenieure

Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen

Vom 10.7.2013

Zuletzt geändert am 22.3.2023

Anlage 11

(zu § 39 Absatz 4, § 40 Absatz 5) Grundleistungen im Leistungsbild Freianlagen, Besondere Leistungen, Objektliste



11.1 Leistungsbild Freianlagen

GrundleistungenBesondere Leistungen
LPH 1 Grundlagenermittlung
    a)
  • Klären der Aufgabenstellung auf Grund der Vorgaben oder der Bedarfsplanung des Auftraggebers oder vorliegender Planungs- und Genehmigungsunterlagen
  • b)
  • Ortsbesichtigung
  • c)
  • Beraten zum gesamten Leistungs- und Untersuchungsbedarf
  • d)
  • Formulieren von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter
  • e)
  • Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse
  • Mitwirken bei der öffentlichen Erschließung
  • Kartieren und Untersuchen des Bestandes, Floristische oder faunistische Kartierungen
  • Begutachtung des Standortes mit besonderen Methoden zum Beispiel Bodenanalysen
  • Beschaffen bzw. Aktualisieren bestehender Planunterlagen, Erstellen von Bestandskarten
LPH 2 Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung)
    a)
  • Analysieren der Grundlagen, Abstimmen der Leistungen mit den fachlich an der Planung Beteiligten
  • b)
  • Abstimmen der Zielvorstellungen
  • c)
  • Erfassen, Bewerten und Erläutern der Wechselwirkungen im Ökosystem
  • d)
  • Erarbeiten eines Planungskonzepts einschließlich Untersuchen und Bewerten von Varianten nach gleichen Anforderungen unter Berücksichtigung zum Beispiel
    • der Topographie und der weiteren standörtlichen und ökologischen Rahmenbedingungen,
    • der Umweltbelange einschließlich der natur- und artenschutzrechtlichen Anforderungen und der vegetationstechnischen Bedingungen,
    • der gestalterischen und funktionalen Anforderungen,
    • Klären der wesentlichen Zusammenhänge, Vorgänge und Bedingungen,
    • Abstimmen oder Koordinieren unter Integration der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
  • e)
  • Darstellen des Vorentwurfs mit Erläuterungen und Angaben zum terminlichen Ablauf
  • f)
  • Kostenschätzung, zum Beispiel nach DIN 276, Vergleich mit den finanziellen Rahmenbedingungen
  • g)
  • Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Vorplanungsergebnisse
  • Umweltfolgenabschätzung
  • Bestandsaufnahme, Vermessung
  • Fotodokumentationen
  • Mitwirken bei der Beantragung von Fördermitteln und Beschäftigungsmaßnahmen
  • Erarbeiten von Unterlagen für besondere technische Prüfverfahren
  • Beurteilen und Bewerten der vorhandenen Bausubstanz, Bauteile, Materialien, Einbauten oder der zu schützenden oder zu erhaltenden Gehölze oder Vegetationsbestände
LPH 3 Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung)
    a)
  • Erarbeiten der Entwurfsplanung auf Grundlage der Vorplanung unter Vertiefung zum Beispiel der gestalterischen, funktionalen, wirtschaftlichen, standörtlichen, ökologischen, natur- und artenschutzrechtlichen Anforderungen
    Abstimmen oder Koordinieren unter Integration der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
  • Mitwirken beim Beschaffen nachbarlicher Zustimmungen
  • Erarbeiten besonderer Darstellungen, zum Beispiel Modelle, Perspektiven, Animationen
  • Beteiligung von externen Initiativ- und Betroffenengruppen bei Planung und Ausführung
    b)
  • Abstimmen der Planung mit zu beteiligenden Stellen und Behörden
  • c)
  • Darstellen des Entwurfs zum Beispiel im Maßstab 1:500 bis 1:100, mit erforderlichen Angaben insbesondere
    • zur Bepflanzung,
    • zu Materialien und Ausstattungen,
    • zu Maßnahmen auf Grund rechtlicher Vorgaben,
    • zum terminlichen Ablauf
  • d)
  • Objektbeschreibung mit Erläuterung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach Maßgabe der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung
  • e)
  • Kostenberechnung, zum Beispiel nach DIN 276 einschließlich zugehöriger Mengenermittlung
  • f)
  • Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschätzung
  • g)
  • Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Entwurfsplanungsergebnisse
  • Mitwirken bei Beteiligungsverfahren oder Workshops
  • Mieter- oder Nutzerbefragungen
  • Erarbeiten von Ausarbeitungen nach den Anforderungen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung sowie des besonderen Arten- und Biotopschutzrechtes, Eingriffsgutachten, Eingriffs- oder Ausgleichsbilanz nach landesrechtlichen Regelungen
  • Mitwirken beim Erstellen von Kostenaufstellungen und Planunterlagen für Vermarktung und Vertrieb
  • Erstellen und Zusammenstellen von Unterlagen für die Beauftragung von Dritten (Sachverständigenbeauftragung)
  • Mitwirken bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln und Beschäftigungsmaßnahmen
  • Abrufen von Fördermitteln nach Vergleich mit den Ist-Kosten (Baufinanzierungsleistung)
  • Mitwirken bei der Finanzierungsplanung
  • Erstellen einer Kosten-Nutzen-Analyse
  • Aufstellen und Berechnen von Lebenszykluskosten
LPH 4 Genehmigungsplanung
    a)
  • Erarbeiten und Zusammenstellen der Vorlagen und Nachweise für öffentlich-rechtliche Genehmigungen oder Zustimmungen einschließlich der Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen sowie notwendiger Verhandlungen mit Behörden unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
  • b)
  • Einreichen der Vorlagen
  • c)
  • Ergänzen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen
  • Teilnahme an Sitzungen in politischen Gremien oder im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung
  • Erstellen von landschaftspflegerischen Fachbeiträgen oder natur- und artenschutzrechtlichen Beiträgen
  • Mitwirken beim Einholen von Genehmigungen und Erlaubnissen nach Naturschutz-, Fach- und Satzungsrecht
  • Erfassen, Bewerten und Darstellen des Bestandes gemäß Ortssatzung
  • Erstellen von Rodungs- und Baumfällanträgen
  • Erstellen von Genehmigungsunterlagen und Anträgen nach besonderen Anforderungen
  • Erstellen eines Überflutungsnachweises für Grundstücke
  • Prüfen von Unterlagen der Planfeststellung auf Übereinstimmung mit der Planung
LPH 5 Ausführungsplanung
    a)
  • Erarbeiten der Ausführungsplanung auf Grundlage der Entwurfs- und Genehmigungsplanung bis zur ausführungsreifen Lösung als Grundlage für die weiteren Leistungsphasen
  • b)
  • Erstellen von Plänen oder Beschreibungen, je nach Art des Bauvorhabens zum Beispiel im Maßstab 1:200 bis 1:50
  • c)
  • Abstimmen oder Koordinieren unter Integration der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
  • d)
  • Darstellen der Freianlagen mit den für die Ausführung notwendigen Angaben, Detail- oder Konstruktionszeichnungen, insbesondere
    • zu Oberflächenmaterial, -befestigungen und -relief,
    • zu ober- und unterirdischen Einbauten und Ausstattungen,
    • zur Vegetation mit Angaben zu Arten, Sorten und Qualitäten,
    • zu landschaftspflegerischen, naturschutzfachlichen oder artenschutzrechtlichen Maßnahmen
    e)
  • Fortschreiben der Angaben zum terminlichen Ablauf
  • f)
  • Fortschreiben der Ausführungsplanung während der Objektausführung
  • Erarbeitung von Unterlagen für besondere technische Prüfverfahren (zum Beispiel Lastplattendruckversuche)
  • Auswahl von Pflanzen beim Lieferanten (Erzeuger)
LPH 6 Vorbereitung der Vergabe
    a)
  • Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen
  • b)
  • Ermitteln und Zusammenstellen von Mengen auf Grundlage der Ausführungsplanung
  • c)
  • Abstimmen oder Koordinieren der Leistungsbeschreibungen mit den an der Planung fachlich Beteiligten
  • d)
  • Aufstellen eines Terminplans unter Berücksichtigung jahreszeitlicher, bauablaufbedingter und witterungsbedingter Erfordernisse
  • e)
  • Ermitteln der Kosten auf Grundlage der vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnisse
  • f)
  • Kostenkontrolle durch Vergleich der vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnisse mit der Kostenberechnung
  • g)
  • Zusammenstellen der Vergabeunterlagen
  • Alternative Leistungsbeschreibung für geschlossene Leistungsbereiche
  • Besondere Ausarbeitungen zum Beispiel für Selbsthilfearbeiten
LPH 7 Mitwirkung bei der Vergabe
    a)
  • Einholen von Angeboten
  • b)
  • Prüfen und Werten der Angebote einschließlich Aufstellen eines Preisspiegels nach Einzelpositionen oder Teilleistungen, Prüfen und Werten der Angebote zusätzlicher und geänderter Leistungen der ausführenden Unternehmen und der Angemessenheit der Preise
  • c)
  • Führen von Bietergesprächen
  • d)
  • Erstellen der Vergabevorschläge, Dokumentation des Vergabeverfahrens
  • e)
  • Zusammenstellen der Vertragsunterlagen
  • f)
  • Kostenkontrolle durch Vergleichen der Ausschreibungsergebnisse mit den vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnissen und der Kostenberechnung
  • g)
  • Mitwirken bei der Auftragserteilung
LPH 8 Objektüberwachung (Bauüberwachung) und Dokumentation
    a)
  • Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit der Genehmigung oder Zustimmung, den Verträgen mit ausführenden Unternehmen, den Ausführungsunterlagen, den einschlägigen Vorschriften sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik
  • b)
  • Überprüfen von Pflanzen- und Materiallieferungen
  • c)
  • Abstimmen mit den oder Koordinieren der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten
  • d)
  • Fortschreiben und Überwachen des Terminplans unter Berücksichtigung jahreszeitlicher, bauablaufbedingter und witterungsbedingter Erfordernisse
  • e)
  • Dokumentation des Bauablaufes (zum Beispiel Bautagebuch), Feststellen des Anwuchsergebnisses
  • f)
  • Mitwirken beim Aufmaß mit den bauausführenden Unternehmen
  • g)
  • Rechnungsprüfung einschließlich Prüfen der Aufmaße der ausführenden Unternehmen
  • h)
  • Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit den Auftragssummen einschließlich Nachträgen
  • i)
  • Organisation der Abnahme der Bauleistungen unter Mitwirkung anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter, Feststellung von Mängeln, Abnahmeempfehlung für den Auftraggeber
  • j)
  • Antrag auf öffentlich-rechtliche Abnahmen und Teilnahme daran
  • k)
  • Übergabe des Objekts
  • l)
  • Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel
  • m)
  • Auflisten der Verjährungsfristen für Mängelansprüche
  • n)
  • Überwachen der Fertigstellungspflege bei vegetationstechnischen Maßnahmen
  • o)
  • Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnung der bauausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen
  • p)
  • Kostenfeststellung, zum Beispiel nach DIN 276
  • q)
  • Systematische Zusammenstellung der Dokumentation, zeichnerischen Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse des Objekts
  • Dokumentation des Bauablaufs nach besonderen Anforderungen des Auftraggebers
  • fachliches Mitwirken bei Gerichtsverfahren
  • Bauoberleitung, künstlerische Oberleitung
  • Erstellen einer Freianlagenbestandsdokumentation
LPH 9 Objektbetreuung
    a)
  • Fachliche Bewertung der innerhalb der Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche festgestellten Mängel, längstens jedoch bis zum Ablauf von 5 Jahren seit Abnahme der Leistung, einschließlich notwendiger Begehungen
  • b)
  • Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen für Mängelansprüche gegenüber den ausführenden Unternehmen
  • c)
  • Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen
  • Überwachung der Entwicklungs- und Unterhaltungspflege
  • Überwachen von Wartungsleistungen
  • Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist

11.2 Objektliste Freianlagen

Nachstehende Freianlagen werden in der Regel folgenden Honorarzonen zugeordnet:

ObjekteHonorarzone
IIIIIIIVV
In der freien Landschaft
– einfache Geländegestaltungx
– Einsaaten in der freien Landschaftx
– Pflanzungen in der freien Landschaft oder Windschutzpflanzungen, mit sehr geringen oder geringen Anforderungenxx
– Pflanzungen in der freien Landschaft mit natur- und artenschutzrechtlichen
Anforderungen (Kompensationserfordernissen)
x
– Flächen für den Arten- und Biotopschutz mit differenzierten Gestaltungsansprüchen oder mit Biotopverbundfunktionx
– Naturnahe Gewässer- und Ufergestaltungx
– Geländegestaltungen und Pflanzungen für Deponien, Halden und Entnahmestellen mit geringen oder durchschnittlichen Anforderungenxx
– Freiflächen mit einfachem Ausbau bei kleineren Siedlungen, bei Einzelbauwerken und bei landwirtschaftlichen Aussiedlungenx
– Begleitgrün zu Objekten, Bauwerken und Anlagen mit geringen oder
durchschnittlichen Anforderungen
xx
In Stadt- und Ortslagen
– Grünverbindungen ohne besondere Ausstattungx
– innerörtliche Grünzüge, Grünverbindungen mit besonderer Ausstattungx
– Freizeitparks und Parkanlagenx
– Geländegestaltung ohne oder mit Abstützungenxx
– Begleitgrün zu Objekten, Bauwerken und Anlagen sowie an Ortsrändernxx
– Schulgärten und naturkundliche Lehrpfade und -gebietex
– Hausgärten und Gartenhöfe mit Repräsentationsansprüchenxx
Gebäudebegrünung
– Terrassen- und Dachgärtenx
– Bauwerksbegrünung vertikal und horizontal mit hohen oder sehr hohen Anforderungenxx
– Innenbegrünung mit hohen oder sehr hohen Anforderungenxx
– Innenhöfe mit hohen oder sehr hohen Anforderungenxx
Spiel- und Sportanlagen
– Ski- und Rodelhänge ohne oder mit technischer Ausstattungxx
– Spielwiesenx
– Ballspielplätze, Bolzplätze, mit geringen oder durchschnittlichen Anforderungenxx
– Sportanlagen in der Landschaft, Parcours, Wettkampfstreckenx
– Kombinationsspielfelder, Sport-, Tennisplätze und Sportanlagen mit Tennenbelag
oder Kunststoff- oder Kunstrasenbelag
xx
– Spielplätzex
– Sportanlagen Typ A bis C oder Sportstadienxx
– Golfplätze mit besonderen natur- und artenschutzrechtlichen Anforderungen oder
in stark reliefiertem Geländeumfeld
xx
– Freibäder mit besonderen Anforderungen, Schwimmteichexx
– Schul- und Pausenhöfe mit Spiel- und Bewegungsangebotx
Sonderanlagen
– Freilichtbühnenx
– Zelt- oder Camping- oder Badeplätze, mit durchschnittlicher oder hoher Ausstattung oder Kleingartenanlagenxx
Objekte
– Friedhöfe, Ehrenmale, Gedenkstätten, mit hoher oder sehr hoher Ausstattungxx
– Zoologische und botanische Gärtenx
– Lärmschutzeinrichtungenx
– Garten- und Hallenschauenx
– Freiflächen im Zusammenhang mit historischen Anlagen, historische Park- und Gartenanlagen, Gartendenkmalex
Sonstige Freianlagen
– Freiflächen mit Bauwerksbezug, mit durchschnittlichen topographischen Verhältnissen oder durchschnittlicher Ausstattungx
– Freiflächen mit Bauwerksbezug, mit schwierigen oder besonders schwierigen topographischen Verhältnissen oder hoher oder sehr hoher Ausstattungxx
– Fußgängerbereiche und Stadtplätze mit hoher oder sehr hoher Ausstattungsintensitätxx