Vom 26.8.1998
Neugefasst am 26.6.2013
Zuletzt geändert am 22.12.2023
Die Vergabekammern und die Oberlandesgerichte unterrichten das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bis zum 31. Januar eines jeden Jahres über die Anzahl der Nachprüfungsverfahren des Vorjahres und deren Ergebnisse.