Gesetz über Kosten der Gerichtsvollzieher
Vom 19.4.2001
Zuletzt geändert am 5.10.2021
Reicht der Erlös einer Verwertung nicht aus, um die in § 15 Abs. 1 bezeichneten Kosten zu decken, oder wird ein Erlös nicht erzielt, sind diese Kosten im Verhältnis der Forderungen zu verteilen.