GOBT

Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages

Vom 25.6.1980

Zuletzt geändert am 22.2.2024

III.
Präsident, Präsidium und Ältestenrat

§ 5

Präsidium

Der Präsident und die stellvertretenden Präsidenten bilden das Präsidium.