Vom 25.6.1980
Zuletzt geändert am 22.2.2024
1Der Präsident eröffnet, leitet und schließt die Sitzungen. 2Vor Schluß der Sitzung gibt der Präsident nach den Vereinbarungen im Ältestenrat oder nach Beschluß des Bundestages den Termin der nächsten Sitzung bekannt.