Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare
Vom 23.7.2013
Zuletzt geändert am 20.12.2023
Hält ein Notar außerhalb seiner Geschäftsstelle regelmäßige Sprechtage ab, so gilt dieser Ort als Amtssitz im Sinne dieses Gesetzes.