GewStG

Gewerbesteuergesetz

Vom 1.12.1936

Neugefasst am 15.10.2002

Zuletzt geändert am 22.12.2023

Abschnitt I
Allgemeines

§ 1

Steuerberechtigte

Die Gemeinden erheben eine Gewerbesteuer als Gemeindesteuer.