Geoblocking-VO

Geoblocking und andere Formen der Diskriminierung

Verordnung (EU) 2018/302 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Februar 2018 über Maßnahmen gegen ungerechtfertigtes Geoblocking und andere Formen der Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit, des Wohnsitzes oder des Ortes der Niederlassung des Kunden innerhalb des Binnenmarkts und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 2006/2004 und (EU) 2017/2394 sowie der Richtlinie 2009/22/EG

Vom 2.3.2018

(28)

1Ferner sollte das Verbot nicht dahingehend verstanden werden, dass es die Anwendung territorialer oder sonstiger Beschränkungen bei dem Kundendienst oder bei Kundendienstleistungen, die der Anbieter dem Kunden anbietet, berührt. 2Diese Verordnung sollte daher nicht dahingehend verstanden werden, dass sie eine Verpflichtung auferlegt, Waren grenzüberschreitend in einen anderen Mitgliedstaat zu liefern, wenn der Anbieter seinen Kunden die Möglichkeit einer solchen Lieferung ansonsten nicht anbieten würde. 3Sie sollte auch nicht dahingehend ausgelegt werden, dass durch sie eine zusätzliche Verpflichtung entsteht, Versand-, Transport-, Auf- und Abbaukosten zu übernehmen, die über das hinausgehen, was unter Beachtung des Unionsrechts und des einzelstaatlichen Rechts vertraglich vereinbart wurde. 4Die Anwendung dieser Verordnung sollte die Richtlinien 1999/44/EG und 2011/83/EU des Europäischen Parlaments und des Rates unberührt lassen.