Geoblocking-VO

Geoblocking und andere Formen der Diskriminierung

Verordnung (EU) 2018/302 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Februar 2018 über Maßnahmen gegen ungerechtfertigtes Geoblocking und andere Formen der Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit, des Wohnsitzes oder des Ortes der Niederlassung des Kunden innerhalb des Binnenmarkts und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 2006/2004 und (EU) 2017/2394 sowie der Richtlinie 2009/22/EG

Vom 2.3.2018

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1In dem Fall schließlich, in dem der Anbieter Dienste erbringt und diese Dienste vom Kunden an einem physischen Standort wie den Räumlichkeiten des Anbieters oder an einem anderen bestimmten Standort bezogen werden, an dem der Anbieter die Erbringung seiner Dienste in dem Hoheitsgebiet, in dem er tätig ist, anbietet, wäre die Anwendung unterschiedlicher allgemeiner Geschäftsbedingungen für den Zugang aus Gründen der Staatsangehörigkeit, des Wohnsitzes oder des Ortes der Niederlassung des Kunden ebenfalls nicht gerechtfertigt. 2Diese Fälle betreffen die Erbringung von anderen als elektronisch erbrachten Dienstleistungen, beispielsweise Hotelunterbringung, Sportveranstaltungen, Autovermietung oder Eintrittskarten für Musikfestivals oder Freizeitparks. Hier muss der Anbieter weder eine Anmeldung für die Mehrwertsteuer in einem anderen Mitgliedstaat vornehmen noch für die grenzüberschreitende Lieferung sorgen.