Geoblocking-VO

Geoblocking und andere Formen der Diskriminierung

Verordnung (EU) 2018/302 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Februar 2018 über Maßnahmen gegen ungerechtfertigtes Geoblocking und andere Formen der Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit, des Wohnsitzes oder des Ortes der Niederlassung des Kunden innerhalb des Binnenmarkts und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 2006/2004 und (EU) 2017/2394 sowie der Richtlinie 2009/22/EG

Vom 2.3.2018

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1Im zweiten Fall stellt der Anbieter elektronisch erbrachte Dienstleistungen bereit. 2In diesem Fall ist keine materielle Lieferung erforderlich, da die Dienstleistungen auf elektronischem Wege bereitgestellt werden. 3Der Anbieter kann die Mehrwertsteuer gemäß den Vorschriften der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011 über die Mehrwertsteuer-KEA nach einem vereinfachten Verfahren anmelden und entrichten. 4Zu den elektronisch erbrachten Dienstleistungen zählen beispielsweise Cloud-Dienste, Data-Warehousing, Webhosting, die Bereitstellung von Firewalls und die Nutzung von Suchmaschinen und Internetverzeichnissen.