Geoblocking-VO

Geoblocking und andere Formen der Diskriminierung

Verordnung (EU) 2018/302 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Februar 2018 über Maßnahmen gegen ungerechtfertigtes Geoblocking und andere Formen der Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit, des Wohnsitzes oder des Ortes der Niederlassung des Kunden innerhalb des Binnenmarkts und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 2006/2004 und (EU) 2017/2394 sowie der Richtlinie 2009/22/EG

Vom 2.3.2018

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1In bestimmten Fällen können Sperrungen, Zugangsbeschränkungen oder Weiterleitungen des Kunden zu einer anderen Version einer gegebenen Online-Benutzeroberfläche ohne dessen ausdrückliche Zustimmung aufgrund seiner Staatsangehörigkeit, seines Wohnsitzes oder seines Ortes der Niederlassung erforderlich sein, um die Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung aus Rechtsvorschriften der Union oder von dem Unionsrecht entsprechenden Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats, denen der Anbieter unterliegt, weil er in diesem Mitgliedstaat tätig ist, zu gewährleisten. 2Durch solche Rechtsvorschriften kann der Zugang von Kunden zu bestimmten Waren oder Dienstleistungen beschränkt werden, etwa durch das Verbot der Darstellung bestimmter Inhalte in einzelnen Mitgliedstaaten. 3Anbieter sollten nicht daran gehindert werden, solche Anforderungen zu erfüllen, und sollten daher in der Lage sein, den Zugang zu einer Online-Benutzeroberfläche zu sperren oder zu beschränken oder bei bestimmten Kunden oder bei Kunden in bestimmten Gebieten eine Weiterleitung vorzunehmen, soweit das aus dem genannten Grund erforderlich ist. 4Diese Verordnung soll in keiner Weise die Freiheit der Meinungsäußerung und die Freiheit der Medien und ihre Vielfalt, einschließlich der Pressefreiheit einschränken, die in der Union und in den Mitgliedstaaten, insbesondere gemäß Artikel 11 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (im Folgenden „Charta“), garantiert sind.