GBO

Grundbuchordnung

Vom 24.3.1897

Neugefasst am 26.5.1994

Zuletzt geändert am 19.12.2022

§ 151

Für Erklärungen, die bis einschließlich 8. Juni 2017 beurkundet oder beglaubigt wurden, findet § 15 Absatz 3 keine Anwendung.