FZV

Fahrzeug-Zulassungsverordnung

Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr

Vom 20.7.2023

Zuletzt geändert am 4.12.2023

Abschnitt 1
Allgemeine Regelungen

§ 1

Anwendungsbereich

Diese Verordnung ist anzuwenden auf

1. die Zulassung von Kraftfahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 Kilometern pro Stunde und
2. die Zulassung ihrer Anhänger.