FVG

Finanzverwaltungsgesetz

Gesetz über die Finanzverwaltung

Vom 30.8.1971

Neugefasst am 4.4.2006

Zuletzt geändert am 21.12.2023

Abschnitt III
Mittelbehörden

§ 7

Bezirk und Sitz

Die obersten Landesbehörden bestimmen den Bezirk und Sitz der Mittelbehörde, die ihnen jeweils untersteht.