FeV

Fahrerlaubnis-Verordnung

Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr

Vom 13.12.2010

Zuletzt geändert am 27.3.2024

7.
Fahreignungs-Bewertungssystem

§ 40

Bezeichnung und Bewertung nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem

Dem Fahreignungs-Bewertungssystem sind die in Anlage 13 bezeichneten Zuwiderhandlungen mit der dort jeweils festgelegten Bewertung zu Grunde zu legen.