Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr
Vom 13.12.2010
Zuletzt geändert am 27.3.2024
Dem Fahreignungs-Bewertungssystem sind die in Anlage 13 bezeichneten Zuwiderhandlungen mit der dort jeweils festgelegten Bewertung zu Grunde zu legen.