FAO

Fachanwaltsordnung

Zuletzt geändert am 6.12.2021

§ 3

Anforderungen an die anwaltliche Tätigkeit

Voraussetzung für die Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung ist eine dreijährige Zulassung und Tätigkeit innerhalb der letzten sechs Jahre vor Antragstellung.