ErbStG

Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz

Vom 17.4.1974

Neugefasst am 27.2.1997

Zuletzt geändert am 22.12.2023

§ 22

Kleinbetragsgrenze

Von der Festsetzung der Erbschaftsteuer ist abzusehen, wenn die Steuer, die für den einzelnen Steuerfall festzusetzen ist, den Betrag von 50 Euro nicht übersteigt.