EntgTranspG

Entgelttransparenzgesetz

Gesetz zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern

Vom 30.6.2017

Zuletzt geändert am 5.7.2021

§ 19

Beseitigung von Entgeltbenachteiligungen

Ergeben sich aus einem betrieblichen Prüfverfahren Benachteiligungen wegen des Geschlechts in Bezug auf das Entgelt, ergreift der Arbeitgeber die geeigneten Maßnahmen zur Beseitigung der Benachteiligung.