Gesetz zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern
Vom
30.6.2017
Zuletzt geändert am
5.7.2021
§ 19
Beseitigung von Entgeltbenachteiligungen
Ergeben sich aus einem betrieblichen Prüfverfahren Benachteiligungen wegen des Geschlechts in Bezug auf das Entgelt, ergreift der Arbeitgeber die geeigneten Maßnahmen zur Beseitigung der Benachteiligung.