EmoG

Elektromobilitätsgesetz

Gesetz zur Bevorrechtigung der Verwendung elektrisch betriebener Fahrzeuge

Vom 5.6.2015

Zuletzt geändert am 20.12.2022

§ 8

Inkrafttreten, Außerkrafttreten

(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

(2) Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft.