Delegierte Verordnung (EU) 2018/625 der Kommission vom 5. März 2018 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Unionsmarke und zur Aufhebung der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1430
Vom
5.3.2018
Art. 62
Zustellung von Schriftstücken bei mehreren Beteiligten
1Von den Beteiligten vorgelegte Schriftstücke werden den anderen Beteiligten von Amts wegen zugestellt.
2Von der Zustellung kann abgesehen werden, wenn das Schriftstück kein neues Vorbringen enthält und die Sache entscheidungsreif ist.