DVUM

Delegierte Verordnung zur Unionsmarkenverordnung

Delegierte Verordnung (EU) 2018/625 der Kommission vom 5. März 2018 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Unionsmarke und zur Aufhebung der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1430

Vom 5.3.2018

Art. 61

Zustellungsmängel

Wenn der Empfänger ein Schriftstück erhalten hat, aber das Amt nicht nachweisen kann, dass es ordnungsgemäß zugestellt wurde, oder wenn die Zustellungsvorschriften nicht befolgt wurden, gilt das Schriftstück als an dem Tag zugestellt, der als Tag der Zustellung festgelegt wurde.