DVUM

Delegierte Verordnung zur Unionsmarkenverordnung

Delegierte Verordnung (EU) 2018/625 der Kommission vom 5. März 2018 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Unionsmarke und zur Aufhebung der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1430

Vom 5.3.2018

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Um ein flexibleres, kohärentes und modernes Markensystem in der Union zu ermöglichen und gleichzeitig Rechtssicherheit zu gewährleisten, ist es angebracht, den Verwaltungsaufwand für die Beteiligten bei mehrseitigen Verfahren zu verringern, indem die Erfordernisse für die Substanziierung älterer Rechte in Fällen, in denen der Inhalt der sachdienlichen Beweise online aus einer vom Amt anerkannten Quelle zugänglich ist, sowie das Erfordernis, Beweismittel in der Verfahrenssprache einzureichen, gelockert werden.