DRiG

Deutsches Richtergesetz

Vom 8.9.1961

Neugefasst am 19.4.1972

Zuletzt geändert am 20.12.2023

Abschnitt 4
Unabhängigkeit des Richters

§ 25

Grundsatz

Der Richter ist unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen.