DRiG

Deutsches Richtergesetz

Vom 8.9.1961

Neugefasst am 19.4.1972

Zuletzt geändert am 20.12.2023

§ 109

Befähigung zum Richteramt

Wer am 1. Juli 2003 zum Richteramt befähigt ist, behält diese Befähigung.