DesignG

Designgesetz

Gesetz über den rechtlichen Schutz von Design

Vom 12.3.2004

Neugefasst am 24.2.2014

Zuletzt geändert am 10.8.2021

§ 63a

Unterrichtung der Kommission

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz teilt der Kommission der Europäischen Gemeinschaften die nach Artikel 80 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 6/2002 benannten Gemeinschaftsgeschmacksmustergerichte erster und zweiter Instanz sowie jede Änderung der Anzahl, der Bezeichnung oder der örtlichen Zuständigkeit dieser Gerichte mit.