Gesetz über den rechtlichen Schutz von Design
Vom 12.3.2004
Neugefasst am 24.2.2014
Zuletzt geändert am 10.8.2021
Für das Verfahren nach der Verordnung (EU) Nr. 608/2013 gilt § 56 Absatz 5 und § 57 Absatz 1 entsprechend, soweit die Verordnung keine Bestimmungen enthält, die dem entgegenstehen.