DesignG

Designgesetz

Gesetz über den rechtlichen Schutz von Design

Vom 12.3.2004

Neugefasst am 24.2.2014

Zuletzt geändert am 10.8.2021

§ 32

Angemeldete Designs

Die Vorschriften dieses Abschnitts gelten entsprechend für die Rechte, die durch die Anmeldung von Designs begründet werden.