DesignG

Designgesetz

Gesetz über den rechtlichen Schutz von Design

Vom 12.3.2004

Neugefasst am 24.2.2014

Zuletzt geändert am 10.8.2021

Abschnitt 4
Entstehung und Dauer des Schutzes

§ 27

Entstehung und Dauer des Schutzes

(1) Der Schutz entsteht mit der Eintragung in das Register.

(2) Die Schutzdauer des eingetragenen Designs beträgt 25 Jahre, gerechnet ab dem Anmeldetag.