Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister
Vom 18.3.1971
Neugefasst am 21.9.1984
Zuletzt geändert am 27.3.2024
Die bei dem Inkrafttreten dieses Gesetzes vorhandenen Eintragungen in der gerichtlichen Erziehungskartei sind in das Erziehungsregister zu übernehmen.