Vom 7.5.1956
Neugefasst am 23.7.1993
Zuletzt geändert am 8.6.2023
Kreiswahlvorschläge sind dem Kreiswahlleiter, Landeslisten dem Landeswahlleiter spätestens am neunundsechzigsten Tage vor der Wahl bis 18 Uhr schriftlich einzureichen.