Gesetz über die Versorgung der Opfer des Krieges
Vom 27.6.1960
Neugefasst am 22.1.1982
Zuletzt geändert am 21.6.2023
Kapitalabfindungen, die bis zum 9. Mai 1945 gewährt worden sind, bewirken keine Kürzung der nach diesem Gesetz festgestellten Renten.