BVG

Bundesversorgungsgesetz

Gesetz über die Versorgung der Opfer des Krieges

Vom 27.6.1960

Neugefasst am 22.1.1982

Zuletzt geändert am 21.6.2023

§ 80

Kapitalabfindungen, die bis zum 9. Mai 1945 gewährt worden sind, bewirken keine Kürzung der nach diesem Gesetz festgestellten Renten.