BUrlG

Bundesurlaubsgesetz

Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer

Vom 8.1.1963

Zuletzt geändert am 20.4.2013

§ 8

Erwerbstätigkeit während des Urlaubs

Während des Urlaubs darf der Arbeitnehmer keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit leisten.