BORA

Berufsordnung für Rechtsanwälte

Zuletzt geändert am 29./30.4.2022

§ 20

Berufstracht

1Der Rechtsanwalt trägt vor Gericht als Berufstracht die Robe, soweit das üblich ist. 2Eine Berufspflicht zum Erscheinen in Robe besteht beim Amtsgericht in Zivilsachen nicht.