BORA

Berufsordnung für Rechtsanwälte

Zuletzt geändert am 8.5.2023

§ 18

Vermittelnde, schlichtende oder mediative Tätigkeit

Werden Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte vermittelnd, schlichtend oder als Mediatorin oder Mediator tätig, so unterliegen sie den Regeln des Berufsrechts.