BKatV

Bußgeldkatalog-Verordnung

Verordnung über die Erteilung einer Verwarnung, Regelsätze für Geldbußen und die Anordnung eines Fahrverbotes wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr

Vom 14.3.2013

Zuletzt geändert am 28.8.2023

Anhang [3]

(zu den Nummern 198 und 199 der Anlage) Tabelle 3



Überschreiten der zulässigen Achslast oder des zulässigen Gesamtgewichts
von Kraftfahrzeugen, Anhängern, Fahrzeugkombinationen
sowie der Anhängelast hinter Kraftfahrzeugen

    a)
  • bei Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Kraftfahrzeugen mit Anhängern, deren zulässiges Gesamtgewicht 2 t übersteigt

    Lfd. Nr.Überschreitung in v. H.Regelsatz in Euro
    198.1für Inbetriebnahme
    198.1.12 bis 5 30
    198.1.2mehr als 5 80
    198.1.3mehr als 10110
    198.1.4mehr als 15140
    198.1.5mehr als 20190
    198.1.6mehr als 25285
    198.1.7mehr als 30380
    199.1für Anordnen oder Zulassen
    der Inbetriebnahme
    199.1.12 bis 5 35
    199.1.2mehr als 5140
    199.1.3mehr als 10235
    199.1.4mehr als 15285
    199.1.5mehr als 20380
    199.1.6mehr als 25425

  • b)
  • bei anderen Kraftfahrzeugen bis 7,5 t für Inbetriebnahme, Anordnen oder Zulassen der Inbetriebnahme

    Lfd. Nr.Überschreitung in v. H.Regelsatz in Euro
    198.2.1 oder 199.2.1mehr als 5 bis 10 10
    198.2.2 oder 199.2.2mehr als 10 bis 15 30
    198.2.3 oder 199.2.3mehr als 15 bis 20 35
    198.2.4 oder 199.2.4mehr als 20 95
    198.2.5 oder 199.2.5mehr als 25140
    198.2.6 oder 199.2.6mehr als 30235