BinSchArbZV

Binnenschifffahrts-Arbeitszeitverordnung

Verordnung über die Arbeitszeit in der Binnenschifffahrt

Vom 19.7.2017

§ 2

Anwendung des Arbeitszeitgesetzes

Für die Beschäftigung von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen im Sinne des § 1 ist das Arbeitszeitgesetz anzuwenden, soweit im Folgenden nichts anderes geregelt ist.