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BewG
Bewertungsgesetz
Vom
16.10.1934
Neugefasst am
1.2.1991
Zuletzt geändert am
22.12.2023
Anlage 20
(zu § 169 Abs. 5) Gruppen der Zweige des Tierbestands nach der Flächenabhängigkeit
1.
Mehr flächenabhängige Zweige des Tierbestands
Pferdehaltung,
Pferdezucht,
Schafzucht,
Schafhaltung,
Rindviehzucht,
Milchviehhaltung,
Rindviehmast.
2.
Weniger flächenabhängige Zweige des Tierbestands
Schweinezucht,
Schweinemast,
Hühnerzucht,
Entenzucht,
Gänsezucht,
Putenzucht,
Legehennenhaltung,
Junghühnermast,
Entenmast,
Gänsemast,
Putenmast.
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