BetrAVG

Betriebsrentengesetz

Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung

Vom 19.12.1974

Zuletzt geändert am 20.12.2022

§ 30b

§ 4 Abs. 3 gilt nur für Zusagen, die nach dem 31. Dezember 2004 erteilt wurden.