BeamtVG

Beamtenversorgungsgesetz

Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes

Vom 24.8.1976

Neugefasst am 24.2.2010

Zuletzt geändert am 22.1.2024

Abschnitt 3
Hinterbliebenenversorgung

§ 16

Allgemeines

Die Hinterbliebenenversorgung (§§ 17 bis 28) umfasst

1. Bezüge für den Sterbemonat,
2. Sterbegeld,
3. Witwengeld,
4. Witwenabfindung,
5. Waisengeld,
6. Unterhaltsbeiträge,
7. Witwerversorgung.