BBiG

Berufsbildungsgesetz

Vom 23.3.2005

Neugefasst am 4.5.2020

Zuletzt geändert am 16.8.2023

Teil 5
Bundesinstitut für Berufsbildung

§ 89

Bundesinstitut für Berufsbildung

1Das Bundesinstitut für Berufsbildung ist eine bundesunmittelbare rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts. 2Es hat seinen Sitz in Bonn.