Vom 23.3.2005
Neugefasst am 4.5.2020
Zuletzt geändert am 16.8.2023
Das Bundesinstitut für Berufsbildung unterliegt, soweit in diesem Gesetz nicht weitergehende Aufsichtsbefugnisse vorgesehen sind, der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.